Schrauber & Biker e.V.

Unser Steckbrief!
Wir sind ein seit 1998 im Vereinsregister Kempten eingetragener Verein. Der Verein engagiert sich neben den allgemeinen Interessen der Motorradfahrer auch immer wieder für soziale Belange. Obwohl das Motorradfahren bei uns natürlich im Vordergrund steht, kommt auch das Schrauben und das gesellige Beisammen­sein unserer Mitglieder und Freunde nicht zu kurz.

Aktuelles aus unserem Blog

Was wir unternehmen
Wir treffen uns mindestens einmal im Monat zu verschiedenen Unternehmungen. Das muss nicht immer eine Ausfahrt oder eine mehrtägige Tour mit dem Motorrad sein. Ein Bowlingabend, eine Grillfeier oder ein Besuch im Biergarten gehören genauso dazu.

Mitmachen ohne Mitgliedschaft
Gerne könnt Ihr auch ohne Mitgliedschaft mit uns Motorradfahren – wir freuen uns auf neue Gesichter. Meldet Euch über unser Kontaktformular oder per Email unter info@schrauber-biker.com.

Wir haben keine kommerziellen Interessen
Wir sind ein eingetragener Verein und haben keinerlei kommerziellen Interessen. Alle unsere Mitglieder organisieren Ausfahrten und Unternehmungen aus reinem Enthusiasmus und Spaß an der Freude. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Wir sind kein Reiseveranstalter
Um bei mehrtägigen Motorradtouren nicht als Reiseveranstalter, mit den entsprechenden Haftungs- und Regressansprüchen eingeordnet zu werden, geben wir bei mehrtägigen Motorradtouren nur eine Übernachtungsempfehlung. Die Zimmerbuchung und die Bezahlung wird von jedem Mitglied selbst durchgeführt. Alle Teilnehmen nehmen auf eigenes Risiko teil. Infos zum Pauschalreiserecht findet man unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32015L2302

Mitgliedschaft beantragen
Eine ordentliche Mitgliedschaft können nur volljährige Personen beantragen. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag, der an den Vorstand zu richten ist. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Er teilt dem Antragsteller die Aufnahme oder die Ablehnung seines Antrags schriftlich mit. Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Aufnahme dem Antragsteller durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt wurde.


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